FernbusMagazin

Fernbus: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung

Die Fahrt mit dem Fernbus hat sich in den letzten Jahren immer mehr zur Alternative im Fernverkehr etabliert. Allerdings läuft es nicht immer rund. Verspätete und gestrichene Fernbusfahrten sorgen oft für ordentlich Ärger. Unter Umständen habt ihr einen Anspruch auf Versorgungsleistungen, eine Ersatzbeförderung oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. 

Wann besteht grundsätzlich ein Anspruch?

  • Bei Fernbusverbindungen die länger als 250 Kilometer sind.
  • Bei einer verspäteten Abfahrt von drei Stunden.

Wann besteht in der Regel kein Anspruch?

  • Wenn die Verspätung während der Fahrt, beispielsweise durch schlechtes Wetter oder einen Stau entsteht.
  • Bei Verbindungen unter 250 Kilometer.

Welchen Anspruch habe ich?

  • Das Fernbusunternehmen muss bei einem Anspruch eine Ersatzbeförderung oder eine volle Erstattung des Ticktpreises anbieten.
  • Werden diese Möglichkeiten nicht angeboten, besteht ein Anspruch auf eine 150% Erstattung des Fahrpreises (100% Fahrpreiserstattung und 50% Entschädigung vom Fahrpreis)
  • Ist die Weiterreise nicht mehr am selben Tag möglich, muss das Fernbusunternehmen eine Unterkunft bis maximal 80€ für maximal zwei Nächte stellen.
  • Bei Verspätungen von über drei Stunden besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Getränke oder kleine Snacks.

Grundlage für Ansprüche

Patrick

Eigentlich beim Radio zuhause. Verreise gerne und suche dabei immer nach Möglichkeiten für kleines Geld Urlaub zu machen.

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